Rechtsprechung
   FG Münster, 17.11.2000 - 2 K 7511/97 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14156
FG Münster, 17.11.2000 - 2 K 7511/97 E (https://dejure.org/2000,14156)
FG Münster, Entscheidung vom 17.11.2000 - 2 K 7511/97 E (https://dejure.org/2000,14156)
FG Münster, Entscheidung vom 17. November 2000 - 2 K 7511/97 E (https://dejure.org/2000,14156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) bei einem Rumpfwirtschaftsjahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6b Abs. 7
    Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG bei Rumpfwirtschaftsjahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen - Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG bei Rumpfwirtschaftsjahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Münster, 17.11.2000 - 2 K 7511/97
    BFH, Urteil vom 27.2.1985 IR 235/80, BStBl. II 1985, S. 456; Fichtelmann in FR 1999, S. 791; Schmidt/Seeger, § 14 EStG , Rz. 26; a.A.: EStR 139 V 6, 7, wonach eine Rückwirkung von drei Monaten zulässig ist, wenn seither keine erheblichen Wertsteigerungen eingetreten sind.
  • BFH, 16.12.1992 - X R 52/90

    Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter

    Auszug aus FG Münster, 17.11.2000 - 2 K 7511/97
    BFH-Beschluß vom 07.05.1998 IV B 31/97, BFH/NV 1998, S. 1345; BFH, vom 16.12.1992 X R 52/90, BStBl. II 1994, S. 838; Schmidt/Wacker, § 16 Rz. 173 und Rz. 696 ff., 700.
  • BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97

    Anforderungen an das Fortbestehens eines Betriebes als sogenannter

    Auszug aus FG Münster, 17.11.2000 - 2 K 7511/97
    BFH-Beschluß vom 07.05.1998 IV B 31/97, BFH/NV 1998, S. 1345; BFH, vom 16.12.1992 X R 52/90, BStBl. II 1994, S. 838; Schmidt/Wacker, § 16 Rz. 173 und Rz. 696 ff., 700.
  • BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96

    Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus FG Münster, 17.11.2000 - 2 K 7511/97
    BFH, Urteil vom 27.11.1997, IV R 86/96 in BFH/NV 1998, S. 834; Schmidt/Seeger, § 14 EStG , Rz. 26.
  • FG Hamburg, 24.10.1991 - I 73/89

    Einkommensteuer; Auflösung § 6b-Rücklage und Gewinnzuschlag bei Umwandlung

    Auszug aus FG Münster, 17.11.2000 - 2 K 7511/97
    FG Hamburg vom 24.10.1991, EFG 1992, S. 319; Kirchhoff/Söhn, Kommentar zum EStG , RNr. R.H. 2/H 5 zu § 6 b EStG ; Blümich/Uelner, Rz. 237 zu § 6 b EStG .
  • FG Niedersachsen, 24.05.2006 - 2 K 14/05

    Berechnung des Gewinnzuschlags nach § 6b Absatz 7 Einkommensteuergesetz (EStG)

    a) Dem Beklagten ist zunächst darin zustimmen, dass unter "volle" Wirtschaftsjahre im Sinne des § 6b Abs. 7 EStG auch Rumpfwirtschaftsjahre fallen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. November 2000 2 K 7511/97 E, EFG 2001, 350, rkr.; für die insoweit gleichlautende Vorschrift des § 7g Abs. 5 EStG Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf 11 K 2035/01 E, EFG 2003, 1768 bestätigt durch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03, BStBl. II 2005, 596).

    Der in der Regelung angeordnete Gewinnzuschlag ist unabhängig von der Dauer des Rumpfwirtschaftsjahrs und der Höhe des tatsächlichen Zinsvorteils (FG Münster, EFG 2001, 350).

  • FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 2035/01

    Ansparrücklage; Einbringungsbedingte Auflösung; Rumpfwirtschaftsjahr; Zurechnung;

    Ist die pauschale Zuschlagsberechnung somit verfassungsrechtlich unbedenklich, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aufgrund des Gesetzeszwecks ableiten, dass die Regelung im Falle verkürzter Wirtschaftsjahre gleichwohl einschränkend auszulegen und der Zuschlag auf einen Ansatz von 0, 5 % je Monat zu reduzieren sein könnte (FG Münster EFG 2002, 387; Urteil vom 17. November 2000 2 K 7511/97 E, EFG 2001, 350; a. A. Glanegger in Schmidt, a. a. O., § 6 b Rn. 98).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2023 - 10 K 1459/22

    Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG

    Die Zwecksetzung, eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Rücklagen zu verhindern, und die Entschließungsfreiheit des Steuerpflichtigen bei der Rücklagenbildung sind ausreichende Rechtfertigungsgründe, einen Gewinnzuschlag nach § 6 b Abs. 7 EStG unabhängig von der Höhe des wirtschaftlichen Vorteils im Einzelfall in Ansatz zu bringen (so auch FG Münster, Urteil vom 17. November 2000 - 2 K 7511/97 E, EFG 2001, 350, Rn. 28; Schmidt/Loschelder, a.a.O.; § 6b Rn. 6, 88, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 18.05.2022 - 3 K 301/19

    Gewinnzuschlag und Zinsen

    Diese Zwecksetzung, eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Rücklagen nach Abs. 3 zu verhindern, und die Entschließungsfreiheit des Steuerpflichtigen bei der Rücklagenbildung nach § 6 b EStG sind ausreichende Rechtfertigungsgründe, einen Gewinnzuschlag nach § 6 b Abs. 7 EStG unabhängig von der Höhe des wirtschaftlichen Vorteils im Einzelfall in Ansatz zu bringen (so auch Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.11.2000 2 K 7511/97 E, Rn. 28, juris; Schmidt/Loschelder, EStG, 41. Auflage; § 6b Rz 88, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht